Schwerpunkte
Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Abwicklung von Nachlässen, gerichtliche Streitigkeiten, Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Übernahme von Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und Testamentsvollstreckungen (DVEV-geprüft)
Zulassung zur Anwaltschaft
2006
Fremdsprachen
Englisch
Kanzleieintritt
2012
Weitere Tätigkeiten
Geschäftsführer und Gründungsvorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammenschluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechtsanwälten
Stellvertretender Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins
Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein
Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)
Auszeichnungen
Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“
Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020, 2021, 2023 und 2024 im Erbrecht ausgezeichnet.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020, 2021, 2022 und 2023 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet, 2025 beide auch bei dem neuen Ranking der besten Kanzleien für Privatpersonen.
Veröffentlichungen, Vortragstätigkeiten
Kommentator / diverse Buch- und Zeitschriftenbeiträge im Erb-, Vorsorge- und Bestattungsrecht
Herausgeber des Kommentars „Vorsorgerecht“ im C.H.Beck-Verlag
Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens (streitig, gestalterisch, abwickelnd), zur Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung
Interviewpartner zu Erb- und Vorsorgethemen sowie dem Bestattungsrecht
Zusätzliche Ausbildung
Testamentsvollstrecker-Lehrgang der DVEV
Ausbildung zum Schiedsrichter im Erbrecht (DSE)
Berufsspez. (Auslands-)Aufenthalte
Praktika in Anwaltskanzleien in den USA