Kärgel de Maizière & Partner berät Unternehmen in sämtlichen Teilbereichen des Wirtschaftsrechts. Dies betrifft nach innen die Zusammenarbeit in unterschiedlichen rechtlichen Konstruktionen sowie nach außen die Sicherung der Marktposition dieser Unternehmen durch geeignete rechtliche Konzepte. Kärgel de Maizière & Partner unterstützt bei der Schaffung und Verwendung von AGB sowie der Dokumentation und rechtlichen Durchdringung von Sachverhalten.
Die Kanzlei vertritt im gesamten deutschen und internationalen Handelsrecht und berät Unternehmen und Individuen bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche im In- und Ausland z.B. auf dem Gebiet des (internationalen) Vertriebsrechts sowie bei der Gestaltung von Vertriebsstrukturen.
Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei auf vorsorgende Beratung bei Investitionen im Ausland. Dem Grundsatz der Einschaltung von local lawyer entsprechend wird dazu die Mitgliedschaft in der European Law Firm genutzt.
Mehrere Rechtsanwälte der Kanzlei sind auf das Gesellschaftsrecht spezialisiert. Sie beraten Gesellschaften sowie Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte und Gesellschafter/Aktionäre aller Arten von Gesellschaften sowohl bei der Gründung und der Wahl der geeigneten Rechtsform, als auch bei der Führung, Umstrukturierung oder Liquidierung. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander oder mit Gesellschaftsorganen zu vermeiden oder zu reglementieren. Selbstverständlich vertritt die Kanzlei auch bei der Wahrung und Durchsetzung von Gesellschaftsinteressen gegenüber Dritten.
Die Kanzlei verfügt über nachhaltige Erfahrungen bei der anwaltlichen und steuerlichen Begleitung von Unternehmensverkäufen und Fusionen.
Durch Spezialisten für das Erbrecht erarbeitet die Kanzlei individuelle Nachfolgegestaltungen für Unternehmer und Unternehmerinnen.