KÄRGEL  DE MAIZIÈRE  &  PARTNER
Rechtsanwälte  Notar

Kärgel de Maizière & Partner berät Unternehmen in sämtlichen Teil­bereichen des Wirtschafts­rechts. Dies betrifft nach innen die Zusammen­arbeit in unterschied­lichen recht­lichen Konstruktionen sowie nach außen die Sicherung der Markt­position dieser Unter­nehmen durch geeignete rechtliche Konzepte. Kärgel de Maizière & Partner unterstützt bei der Schaffung und Verwendung von AGB sowie der Dokumentation und recht­lichen Durch­dringung von Sach­verhalten.

Die Kanzlei vertritt im gesamten deutschen und inter­nationalen Handels­recht und berät Unternehmen und Individuen bei der Durchsetzung ihrer Rechts­ansprüche im In- und Ausland z.B. auf dem Gebiet des (internationalen) Vertriebs­rechts sowie bei der Gestaltung von Vertriebs­strukturen.

Besonderes Augenmerk legt die Kanzlei auf vorsorgende Beratung bei Investitionen im Ausland. Dem Grundsatz der Einschaltung von local lawyer entsprechend wird dazu die Mitgliedschaft in der European Law Firm genutzt.

Mehrere Rechts­anwälte der Kanzlei sind auf das Gesell­schafts­recht spezialisiert. Sie beraten Gesell­schaften sowie Geschäfts­führer, Vorstands­mitglieder, Aufsichts­räte und Gesell­schafter/Aktionäre aller Arten von Gesell­schaften sowohl bei der Gründung und der Wahl der geeigneten Rechts­form, als auch bei der Führung, Umstrukturierung oder Liquidierung. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, Streitig­keiten der Gesellschafter untereinander oder mit Gesellschafts­organen zu vermeiden oder zu reglementieren. Selbst­verständlich vertritt die Kanzlei auch bei der Wahrung und Durchsetzung von Gesellschafts­interessen gegenüber Dritten.

Die Kanzlei verfügt über nachhaltige Erfahrungen bei der anwalt­lichen und steuer­lichen Begleitung von Unternehmens­verkäufen und Fusionen.

Durch Spezialisten für das Erb­recht erarbeitet die Kanzlei individuelle Nachfolge­gestaltungen für Unternehmer und Unter­nehmerinnen.

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, planen und errichten oder verkaufen, bewegen Sie sich in einer rechtlich komplexen Materie. Mit langjähriger Erfahrung im Immobilien- und Baurecht begleiten wir Sie in allen Phasen des Erwerbs und des Verkaufs einer Liegenschaft und der Realisierung Ihrer Projekte. Die Beratung bei der ersten Planung über die baubegleitende Rechtsberatung bis zum Gewährleistungs- und Nachtragsmanagement ist für uns selbstverständlich.

Bei Konflikten der Projektbeteiligten bemühen wir uns um eine außergerichtliche Konfliktlösung. Ist ein Rechtsstreit dennoch unvermeidbar, können Sie auf die umfassende Prozesserfahrung unserer Anwälte vertrauen.

Haben Sie eine Immobilie erworben oder fertiggestellt, gilt es den Ertrag zu sichern und das Immobilienmanagement zu optimieren. In diesem Zusammenhang ist die Gestaltung von Versorgungsverträgen, Gewerbemietverträgen, Dienstleistungsverträgen und Verwaltungsverträgen von erheblicher Bedeutung.

Sind Sie gewerblicher Mieter oder Vermieter einer Immobilie, vertreten wir Ihre Interessen bei der Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der anderen Vertragspartei.

Wir stehen Ihnen in sämtlichen Kern- und Komplementärbereichen des Bau- und Immobilienrechts zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere

  • Erwerb und Verkauf von Immobilien
  • Beratung bei der Projektentwicklung
  • Baubegleitende Rechtsberatung, einschließlich der Übernahme von Abnahme- und Mängelstreitigkeiten auf Bauunternehmer und Bauherrenseite
  • Gestaltung von Generalunternehmer- und Bauträgerverträgen
  • Gestaltung von Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträgen; Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern in Fragen des gewerblichen Mietrechts
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümern und Wohnungseigentumsverwaltern
  • Immobilienmanagement, Vertretung und Beratung gegenüber Immobiliendienstleistern und Versorgungsunternehmen

Als Arbeitgeber oder Personal­verant­wort­licher sind Sie laufend mit Fragen aus dem Arbeits­recht konfrontiert. Deshalb bieten wir Ihnen im individuellen und kollektiven Arbeits­recht maßge­schneiderte Beratung und Vertretung – einzelfall­bezogen oder im Rahmen einer lang­fristigen Begleitung und Unter­stützung der Geschäfts­führung und Personal­abteilung.

Wir prüfen und erstellen Verträge und Vorlagen. Wir begleiten Re- und Umstrukturierungen, Spaltungen, Verschmelzungen sowie den Erwerb und die Veräußerung von Unter­nehmen und arbeiten im Bedarfs­fall mit Kanzlei­kollegen anderer Fach­bereiche, Steuer­beratern und Wirtschafts­prüfern Hand in Hand. Mit individuell zuge­schnittenen Schulungen halten wir personal­verantwort­liche Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand und verbessern so gemeinsam die Personal­arbeit auch im Unter­nehmen. Selbst­verständ­lich über­nehmen wir außerdem bundesweit die arbeits­gericht­liche Vertretung in Klage- und Beschluss­verfahren aller Instanzen.

Im kollektiven Arbeits­recht führen wir deutsch­landweit Tarif­verhandlungen oder begleiten sie beratend. Nicht zuletzt sind wir Experten für die Gestaltung und Verhandlung von Interessen­ausgleichen, Sozial­plänen und Betriebs­vereinbarungen und vertreten in Einigungs­stellen­verfahren.

Und benötigen Sie als Führungs­kraft, Geschäfts­führer oder Vorstand anwalt­liche Unter­stützung im Arbeits- oder Dienst­vertrags­recht, sind auch Sie bei uns richtig.

Unser Augenmerk liegt dabei stets darauf, Verfahrens­aussichten zu verbessern und Ihnen durch frühzeitige, nachhaltige Beratung und Begleitung zu ermöglichen, Fehler zu vermeiden und verlässliche Ent­scheidungen zu treffen.

Kärgel de Maizière & Partner vertritt in erb­recht­lichen Aus­einander­setzungen – gericht­lich und außer­gerichtlich. Dies betrifft die Forderung oder Abwehr des Pflicht­teils, Konflikte in der Erben­gemeinschaft, Testaments­anfechtungen u.ä. Die Vertretung erfolgt bundesweit und auch bei Bezügen ins Ausland. Rechts­anwalt Dr. Dietmar Kurze ist zugleich Fachanwalt für Erbrecht und VorsorgeAnwalt.

Kärgel de Maizière & Partner berät Private und Unternehmer bei der Nachlass­gestaltung. Es werden Testamente, Schenkungs­vereinbarungen und Gesell­schafts­verträge entworfen. Das kann auch komplexe Sach­verhalte betreffen: Pflicht­teils­vermeidung, Steuer­optimierung, Unternehmens­übergänge, Stiftungs­gründungen sowie Immobilien­vermögen. Zudem unterstützt Kärgel de Maizière & Partner Testaments­voll­strecker und Stiftungen. Testaments­voll­streckungen werden auch selbst übernommen.

Vorsorge­voll­machten, Patienten­verfügungen und anderen Vorsorge­regelungen werden in der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner entworfen. Die Gestaltung ist individuell und umfassend. Das gilt auch bei besonderen Sach­ver­halten: Das können z.B. Regelungen für Menschen ohne verfügbare Vertrauens­person oder unternehmens­bezogene Vorsorge­voll­machten sein. Als VorsorgeAnwalt werden Bevollmächtigungen für Mandanten übernommen, die keine Vertrauens­person haben oder diese nicht belasten möchten.

In der Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner berät die Rechts­anwältin Gabriele Linde (Fach­anwältin für Familien­recht) auf Grund lang­jähriger Erfahrung umfassend mit familien­recht­lichem Schwer­punkt.

Sie bietet kompetente Ansprache und Lösungs­vorschläge bei allen recht­lichen Problemen im Zusammen­hang mit Ehe­schließung, Trennung und Scheidung, natürlich auch bei ein­getragenen oder nur gelebten Partner­schaften jeglicher Art, bei Fragen der elterlichen/Partner-Sorge, des Umgangs und des Unter­halts für Kinder und Ehegatten/Partner.

Aufgrund des jahre­langen beruf­lichen Erfahrungs­schatzes und der daraus abge­leiteten Erkenntnisse berät die auf das Familien­recht spezialisierte Rechts­anwältin einfühlsam und fachkundig bei der Erarbeitung und dem Abschluss von Ehe- und Partner­schafts­verträgen und Scheidungs-/Trennungs-Folgen-Vereinbarungen.

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