Porträtfoto Dr. Dietmar Kurze
KÄRGEL  DE MAIZIÈRE  &  PARTNER
Rechtsanwälte  Notar

Dr. Dietmar Kurze

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Vorsorgeanwalt

Schwerpunkte

Erbrecht & Vorsorgerecht, insbes. Erb­auseinander­setzungen und Abwicklung von Nachlässen; Gestaltung von Testamenten, Vorsorge­vollmachten und Patienten­verfügungen für Unternehmer und Privat­personen; Übernahme von Bevoll­mächtigungen zu Vorsorge­zwecken und Testaments­vollstreckungen (DVEV-geprüft)

Zulassung zur Anwaltschaft

2006

Fremdsprachen

Englisch

Kanzleieintritt

2012

Weitere Tätigkeiten

Geschäfts­führer und Gründungs­vorstand des VorsorgeAnwalt e.V., einem bundesweiten Zusammen­schluss von auf Vorsorge spezialisierten Rechts­anwälten

Stellvertretender Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins

Leitung Arbeitskreis Erbrecht im Berliner Anwaltverein

Mitglied Beirat „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb)

Auszeichnungen

Seit 2014 „Top-Rechtsanwalt“ für Erbrecht in den FOCUS-Listen, seit 2016 zusätzlich „häufig von Kollegen empfohlen“
Kärgel de Maizière & Partner wurde von der Zeitschrift Capital als eine der besten Anwaltskanzleien 2020, 2021 und 2023 im Erbrecht ausgezeichnet.
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze wurde 2020, 2021, 2022 und 2023 von der Zeitschrift WirtschaftsWoche als „Top Anwalt Erbrecht“ und die Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner als „Top Kanzlei Erbrecht“ ausgezeichnet.

Veröffentlichungen, Vortragstätigkeiten

Kommentator / diverse Buch- und Zeit­schriften­beiträge im Erb-, Vorsorge- und Bestattungs­recht

Herausgeber des Kommentars „Vorsorgerecht“ im C.H.Beck-Verlag

Referent für Juristen, Pflegepersonal und Laien zu Themen des Erbens, zu Stiftungen, zur Vorsorge­vollmacht und der Patienten­verfügung

Interviewpartner zu Vorsorge­themen & Bestattungs­recht

Zusätzliche Ausbildung

Testamentsvollstrecker-Lehrgang der DVEV

Ausbildung zum Schiedsrichter im Erbrecht (DSE)

Berufsspez. (Auslands-)Aufenthalte

Praktika in Anwaltskanzleien in den USA

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